Rezeptpflichtige Arzneimittel sicherer gegen Fälschungen machen - darauf zielt die EU-Richtlinie 2011/62 ab. Damit einher gehen EU-weit neue Sicherheitsmerkmale für Arzneimittelverpackungen und ein flächendeckendes Datenspeicherungssystem.
Bis zum Februar 2019 muss das System in allen EU-Mitgliedsstaaten eingerichtet sein. Ab dann soll es Fälschern nicht mehr gelingen, ihre mitunter lebensbedrohlichen Medikamentenimitate in die legale Lieferkette einzuschleusen.
Pharmazeutischer Hersteller
Die pharmazeutischen Hersteller statten die Arzneimittelpackungen mit einer einmaligen Seriennummer aus, spielen diese in das europäische Verifikationssystem (EU-Hub) ein und hinterlegen sie in einer Datenbank.
Arzneimittel-Großhändler
Die Arzneimittel-Großhändler, das Bindeglied zwischen Industrie und den Apotheken, überprüfen die Seriennummern in definierten Fällen (z.B. bei Retourwaren).
Apotheker
In öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken und Hausapotheken werden Arzneimittel an den Patienten abgegeben. Vor der Abgabe muss die Seriennummer jeder Arzneimittelpackung überprüft und deaktiviert werden.
Patient
Bezieht der Patient auf diesem Weg seine Arzneimittel, kann er sicher sein, kein gefälschtes Produkt zu erhalten.
Die pharmazeutische Industrie investiert Millionen in den Fälschungsschutz für Arzneimittel. Es geht dabei unter anderem um die Umrüstung ganzer Verpackungsstraßen und um die Installation neuer IT-Systeme bei allen Beteiligten, vom Hersteller bis hin zur Apotheke.
Die Akteure im Gesundheitswesen, Medikamentenhersteller, Arzneimittel-Großhändler und Apotheken, sorgen mit großem Engagement und ihrer engen Zusammenarbeit dafür, das bereits hohe Sicherheitsniveau im Arzneimittelvertrieb zum Wohle der Patienten weiterzuentwickeln.
Gemäß der Richtlinie ist die pharmazeutische Industrie verpflichtet, für die nationale Umsetzung zu sorgen und auch finanziell dafür aufzukommen. Um dies zu bewerkstelligen, wurde die AMVO gegründet.
Am 09. Februar 2020 endet die Stabilisierungsphase und beginnt die Startphase Echtbetrieb des AMVSystems.
Die verifizierenden und abgebenden Stellen in Österreich haben ab dem 09. Februar 2020 ausnahmslos alle Verifizierungs-, Deaktivierungs- oder Reaktivierungshandlungen nach den geltenden rechtlichen und vertraglichen Grundlagen vorzunehmen.
Gemeinsam soll allen beteiligten Organisationen während der Startphase Echtbetrieb die Möglichkeit gegeben werden, während der Stabilisierungsphase aufgetretene Prozess- und Handlingfehler sowie Umsetzungsfehler zu beheben und die Prozesse zu optimieren.
Informationen zur Startphase Echtbetrieb finden Sie hier.
Arzneimittelpackungen im österreichischen System