Der Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs PHARMIG, der Österreichische Generikaverband OeGV, die Österreichische Apothekerkammer sowie der Verband der Österreichischen Arzneimittelvollgroßhändler PHAGO gründeten den Österreichischen Verband für die Verifizierung von Arzneimitteln – kurz AMVO (Austrian Medicines Verification Organisation). Im Dezember 2016 wurde die AMVO im österreichischen Vereinsregister eingetragen. Im August 2017 trat die Österreichische Ärztekammer ebenfalls der AMVO bei.
Die AMVO ist für die nationale Umsetzung des Arzneimittelverifikationssystems verantwortlich. Die Mitglieder haben gemäß den gesetzlichen Vorgaben folgende Aufgaben und Ziele definiert:
Der Vorstand der AMVO wird von den Mitgliedsorganisationen besetzt und hat folgende Mitglieder:
PHARMIG
Vorsitzender des Vorstandes
OeGV
stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes
PHARMIG
PHARMIG
Österreichische Apothekerkammer
Österreichische Ärztekammer
PHAGO
PHAGO
Der Aufsichts- und Kontrollbeirat der AMVO wird von den Mitgliedsorganisationen unter Einbindung der zuständigen Behörden besetzt. Der Aufsichts- und Kontrollbeirat der AMVO nimmt die Aufsichts- und Kontrollbefugnisse über die Einhaltung der anzuwendenden rechtlichen Rahmenbedingungen für die Betreibergesellschaft wahr. Weiters hat der Aufsichts- und Kontrollbeirat das Recht des Ausspruches von Empfehlungen gegenüber der AMVO.
Die AMVS GmbH (Austrian Medicines Verification System) ist die Betreibergesellschaft des österreichischen Datenspeichers. Als 100%ige Tochter der AMVO ist sie dafür verantwortlich, die Finanzierung und den Betrieb des nationalen Datenspeichers umzusetzen. Dabei verpflichtet sich die AMVS GmbH dazu, für die AMVO das klaglose Funktionieren des Datenspeichers unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen und umzusetzen. Die Finanzierung des Systems erfolgt durch die pharmazeutischen Unternehmen, die Arzneimittel zur Versorgung von Patienten in Österreich in Verkehr bringen.
An das Datenbanksystem der AMVS GmbH haben sich alle pharmazeutischen Unternehmen, Großhändler und abgabeberechtigten Institutionen (öffentliche Apotheken, hausapothekenführende Ärzte und Krankenhausapotheken) anzuschließen, im ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.